Zwick Eventdienstleistungen - Ihr Partner in Korbach und Umgebung 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
für “Zwick Eventdienstleistungen” (AGB)


Geltungsbereich
●    Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Auftragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Zwick Eventdienstleistungen und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Zwick Eventdienstleistungen in Anspruch nehmen. Sie gelten mithin für Verkauf, Vermietung und Veranstaltungsdurchführung.
●    Die Begriffe „Auftrag, Auftraggeber und Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen.
„Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp.
„Auftraggeber“ bezeichnet denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
„Auftragnehmer“ bezeichnet denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.
●    Der Auftragserteilung liegt die Abgabe eines Angebotes durch den Auftragnehmer zugrunde. Die Angebote von Zwick Eventdienstleistungen sind grundsätzlich freibleibend.
●    Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. Eine Übermittlung per WhatsApp oder E-Mail steht dem gleich.
●    Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
●    Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit Zwick Eventdienstleistungen sie schriftlich anerkennt.

Angebot und Abschluss
●    Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Druckfehler sind für Zwick Eventdienstleistungen unverbindlich.
●    Die Weitergabe von Zwick Eventdienstleistungen Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von Zwick Eventdienstleistungen erlaubt.
●    Alle Preisangaben pro Teilnehmer sowie Preisangaben für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Tarifunterlagen und Preisangaben der Leistungsträger erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
●    Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.
●    Der Kunde ist an seine Bestellung bis zur Lieferung gebunden. Der Vertrag gilt als rechtskräftig abgeschlossen, wenn Zwick Eventdienstleistungen die Annahme der Bestellung innerhalb einer 4-wöchigen Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. Zwick Eventdienstleistungen ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
●    Behördliche oder sonstige zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und Zwick Eventdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
●    Zwick Eventdienstleistungen ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Zwick Eventdienstleistungen schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Besteller hat die Eignung des Aufbauorts für von Zwick Eventdienstleistungen aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von Zwick Eventdienstleistungen zu vertretende Umstände, so hat der Besteller die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.

Lieferfristen, Höhere Gewalt, Stornierung
●    Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich unbeschadet der Rechte von Zwick Eventdienstleistungen aus Verzug des Auftraggebers um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag Zwick Eventdienstleistungen gegenüber in Verzug ist.
●    Sollte eine Lieferverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eintreten, ist Zwick Eventdienstleistungen berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Zwick Eventdienstleistungen, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten.
●    Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann Zwick Eventdienstleistungen ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Angebotswerts (AW) fordern:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW
bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des AW
bis 8 Tage vor Mietbeginn 80 % des AW
bis 5 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Preise, Fälligkeit, Verzug
●    Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. das Angebot, welches der Kunde schriftlich bestätigt hat. Alle Preise in den Mietpreislisten von Zwick Eventdienstleistungen sind Nettopreise. Eine Mehrwertsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen.
●    Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt gemäß den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von Zwick Eventdienstleistungen.
●    Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung, Leistung oder mit Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug.
●    Zwick Eventdienstleistungen behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist dann im Vorfeld eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
●    Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen Gegenansprüchen statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
●    Eingehende Zahlungen werden auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers von Zwick Eventdienstleistungen nach Wahl verrechnet. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden.
●    Kommt der Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist Zwick Eventdienstleistungen berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
●    Zwick Eventdienstleistungen ist berechtigt, Säumniszuschläge zu verlangen.

Mietzeit
●    Die Vermietung von Geräten erfolgt Tageweise. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung/ Lieferung der Mietgegenstände von Zwick Eventdienstleistungen (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe/ Abholung der Mietgegenstände bei Zwick Eventdienstleistungen (Mietende). Dies gilt gleichermaßen, wenn Zwick Eventdienstleistungen sich dem Kunden gegenüber zum Transport der Mietgegenstände verpflichtet hat. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag berechnet. Sofern dem Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfälle und/ oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden, hat der Kunde Zwick Eventdienstleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
●    Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Zwick Eventdienstleistungen behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
●    Gesonderte Mietzeiten sind von Zwick Eventdienstleistungen schriftlich zu bestätigen.
 
 
Gebrauch der Mietsache
●    Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise von Zwick Eventdienstleistungen in Bezug auf die Mietsache sind vom Mieter zu beachten. Die Mietsache darf nur von Fachpersonal aufgebaut und bedient werden.
●    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
●    Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Mieter unverzüglich Zwick Eventdienstleistungen hiervon in Kenntnis zu setzen.

Versicherung
●    Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende abzudecken. Auf Verlangen ist Zwick Eventdienstleistungen der Versicherungsnachweis vorzulegen.
●    Der Kunde tritt bereits mit Vertragsabschluss künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an Zwick Eventdienstleistungen ab. Zwick Eventdienstleistungen nimmt die Abtretung an.
●    Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur an Zwick Eventdienstleistungen zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere Zwick Eventdienstleistungen und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.
●    Der Kunde hat bei einem Schadensfall (Totalschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden) den Wert der Neuanschaffung von dem Produkt an Zwick Eventdienstleistungen zu entrichten.
 
Kaution
●    Zwick Eventdienstleistungen ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Mieter zu verlangen, die Zug-um-Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist von Zwick Eventdienstleistungen nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von Zwick Eventdienstleistungen nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen.

Untervermietung
●    Eine Untervermietung der Mietsache ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Sollte nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart sein, hat der Mieter die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Mietsache.

Haftung des Mieters
●    Der Mieter haftet gegenüber Zwick Eventdienstleistungen für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie eine zufällige Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Totalschaden zu vertreten hat oder nicht.

Eigentumsvorbehalt
●    Zwick Eventdienstleistungen behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Zwick Eventdienstleistungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Selbstsicherung übereignet werden. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind Zwick Eventdienstleistungen unverzüglich mitzuteilen.

Haftung von Zwick Eventdienstleistungen
●    Zwick Eventdienstleistungen haftet uneingeschränkt, wenn der Schaden auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Zwick Eventdienstleistungen oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruht, durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Zwick Eventdienstleistungen oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern verursacht wurde und Zwick Eventdienstleistungen eine Garantie übernommen hat.
●    Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), ist die Haftung von Zwick Eventdienstleistungen der Höhe nach auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
●    Im Übrigen ist die Haftung von Zwick Eventdienstleistungen ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit Zwick Eventdienstleistungen einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

Schlussbestimmungen

●    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Zwick Eventdienstleistungen und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
●    Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
●    Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Zwick Eventdienstleistungen.
●    Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.
●    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
●    Ist Zwick Eventdienstleistungen nur ein Vermittler zwischen mehreren Firmen, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von Zwick Eventdienstleistungen beauftragten Firma.
●    Zwick Eventdienstleistungen tritt von Haftung von entstandenen Schäden durch Mitarbeiter von beauftragten Firmen oder Organisationen ab. Die Haftung wird durch das beauftragte Unternehmen/ Organisation übernommen.

Stand: Mai 2023


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG


Zwick Eventdienstleistungen
Am Tuchrahmen 17
34497 Korbach


Vertreten durch:
Jan-Martin Zwick


Kontakt:
Telefon: (+49) 01708803503
E-Mail: 
zwick_event@mein.gmx


Gerichtsstand:

Amtsgericht Waldeck-Frankenberg


Haftungsausschluss:

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